6. Dagegen erhob die A.________ fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde des Kantons Bern. Sie verlangte die (kostenfällige) Aufhebung der angefochtenen Verfügung (Rechtbegehren [RB] 1) und die Anweisung an die Dienststelle Oberland West, die Betreibungsverfahren Nrn.___xy und ___xz weiterzuführen (RB 2), sämtliche in der Betreibung Nr.___xy gepfändeten Vermögenswerte zu verwerten bzw. an die Gläubigerin auszuzahlen (RB 3) und ferner das in der Betreibung Nr. ___xz gepfändete FIBU-Kontoguthaben zu verwerten bzw. an die Gläubigerin auszuzahlen (RB 4).