Im dazugehörigen Pfändungsverfahren (Gruppe-Nr. ____ab) wurde wiederum eine Lohnpfändung angeordnet sowie ein FIBU-Kontoguthaben in der Höhe von CHF 50'400.00 gepfändet. 5. Am 25. April 2023 erging der Beschluss des Bundesgerichtshofes. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde des Schuldners ab (BB 17).