1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Pfändungsankündigung vom 28. Februar 2023 sowie die Pfändung vom 31. März 2023 in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West, werden aufgehoben. Damit lebt der Arrestbeschlag des Arrestverfahrens Nr. ________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Oberland West (Arrests Nr. ________ des Gerichts erster Instanz von Genf), wieder auf. 3. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 4. Es werden keine Kosten erhoben.