Im Übrigen liegen keine Hinweise vor, dass der Arrest wieder aufgehoben worden wäre. Das Bundesgericht hob das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Genf vom 31. August 2021 (________) mit Urteil 5A_847/2021 vom 10. Januar 2023 nur insoweit auf, als der Beschwerdeführer nunmehr verurteilt wurde, der Gläubigerin CHF 115'871'422.00 samt Zinsen zu 5% seit dem 31. August 2021 aus güterrechtlicher Auseinandersetzung zu bezahlen. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab. Eine Aufhebung des Arrests ergibt sich aus diesem Urteil nicht.