VB 3, BB 5). Die Schweizerische Post ergänzte die Sendungsverfolgung jedoch später damit, dass am 17. Mai 2023 der «Importprozess im Bestimmungsland abgebrochen» worden und gleichentags der «Abgang Grenzstelle Aufgabeland» erfolgt sei (BB 13). Am 5. Juni 2023 soll die Sendung im Bestimmungsland (Zürich Briefzentrum International) angekommen und weitergeleitet worden sein (BB 15). Es ist daher zweifelhaft, dass die Pfändungsankündigung vom 28. Februar 2023 effektiv auf den Cayman Inseln zugestellt werden konnte. Die Sendungsverfolgung lässt diesbezüglich Fragen offen.