Alleine gestützt auf die Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post kann der Beweis der Zustellung vorliegend jedoch nicht erbracht werden. Der Sendungsverfolgung kann die Aufgabe der Sendung am 28. Februar 2023, der Abgang ins Ausland am 2. März 2023 sowie die Ankunft im Bestimmungsland am 6. März 2023 (12.25 Uhr) entnommen werden. Am 8. März 2023 kam die eingeschriebene Sendung an der Verarbeitungs-/Abholstelle auf den Cayman Inseln an (13.33 Uhr), wurde nur wenige Minuten später (13.35 Uhr) zur Abholung gemeldet (Abholungseinladung) und angeblich um 16.26 Uhr zugestellt («zugestellt durch»; VB 3, BB 5).