4.3 4.3.1 Der Beschwerdeführer bestreitet, dass die Sendung auf den Cayman Inseln zugestellt wurde. 4.3.2 Art. 34 SchKG bestimmt, dass grundsätzlich alle Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide per eingeschriebenem Brief oder auf andere Weise gegen Empfangs-