9 licher Schriftstücke nach diesem Abkommen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_141/2015 vom 25. Juni 2015 E. 5.1.1). Die direkte postalische Zustellung der Pfändungsankündigung vom 28. Februar 2023 auf die Cayman Inseln war folglich zulässig. 4.2.2 Des Weiteren ist nach dem HZUe65 weder bei einer Zustellung durch einfache Übergabe noch bei förmlicher Zustellung eine Übersetzung vorgeschrieben.