6 Mit Blick auf die sich stellenden Verantwortlichkeiten hinsichtlich etwaiger Staatshaftungsansprüche nach Art. 5 SchKG im Zusammenhang mit der doppelten Fehlleistung der beteiligten Poststellen sei es angezeigt, das Betreibungsamt anzuweisen, gegenüber der Schweizerischen Post ein Schadenersatzbegehren zu stellen. 2.12 Die Instruktionsrichterin stellte die abschliessenden Bemerkungen des Beschwerdeführers und der Gläubigerin diesen wechselseitig und dem Betreibungsamt mit Verfügung vom 11. August 2023 zu.