2.9 Zufolge Pensionierung von Oberrichterin Studiger trat per 1. August 2023 Oberrichterin Grütter an dessen Stelle. 2.10 Die Gläubigerin nahm am 3. August 2023 Stellung. Sie erläuterte, aus der Sendungsverfolgung gehe hervor, dass die Pfändungsankündigung zur Abholung gemeldet und zugestellt worden sei. Die Eingabe des Betreibungsamtes vom 13. Juli 2023 ändere daran nichts. Die Nachforschungen bei der Schweizerischen Post seien ergebnislos geblieben. Weitere Angaben zur Sendung würden fehlen. Die Schweizerische Post habe die Sendungsverfolgung nicht korrigiert bzw. nur «zugestellt durch» mit «zugestellt» ersetzt.