Der Beschwerdeführer reichte am 1. Juni 2023 seine Replik ein und bestätigte seine gestellten Rechtsbegehren Nr. 1 bis 5. Er erklärte (soweit nicht bereits erwähnt), das Einschreiben sei auf den Cayman Inseln nie jemandem zugestellt worden, was der Sendungsverfolgung vom 17. Mai 2023 entnommen werden könne. Am 17. Mai 2023 sei der «Importprozess im Bestimmungsland abgebrochen» und die Sendung gleichentags in die Schweiz retourniert worden («Abgang Grenzstelle Aufgabeland»). Eine Zustellung auf den Cayman Inseln sei offensichtlich nie erfolgt.