6. Vorsorglich wird die Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels für den Fall beantragt, dass das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, oder Dritte im Rahmen allfälliger Vernehmlassungen oder Stellungnahmen Tatsachen und/oder Beweismittel vorbringen sollten, zu welchen der Beschwerdeführer mangels Kenntnis noch keine Stellung nehmen konnte. 7. Der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen und es sei das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, superprovisorisch anzuweisen, in der Arrestprosequierungsbetreibung Nr. ________