des Betreibungsamts Oberland, Dienststelle Oberland West, festzustellen. 5. Eventualiter zu Ziff. 4: Es sei die Pfändung (inkl. aller Sicherungsmassnahmen) vom 31. März 2023 in der Arrestprosequierungsbetreibung Nr. ________ des Betreibungsamts Oberland, Dienststelle Oberland West, aufzuheben. 6. Vorsorglich wird die Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels für den Fall beantragt, dass das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, oder Dritte im Rahmen allfälliger Vernehmlassungen oder Stellungnahmen Tatsachen und/oder Beweismittel vorbringen sollten, zu welchen der Beschwerdeführer mangels Kenntnis noch keine Stellung nehmen konnte.