2 rungsbetreibung Nr. ________ ausgestellte Pfändungsankündigung rechtsgültig dem Beschwerdeführer zuzustellen. 3. Eventualiter zu Ziff. 2: Es sei die Pfändungsankündigung vom 28. Februar 2023 in der Arrestprosequierungsbetreibung Nr. ________ des Betreibungsamts Oberland, Dienststelle Oberland West, aufzuheben. 4. Es sei die Nichtigkeit der am 31. März 2023 erfolgten Pfändung (inkl. aller Sicherungsmassnahmen) in der Arrestprosequierungsbetreibung Nr. ________ des Betreibungsamts Oberland, Dienststelle Oberland West, festzustellen. 5. Eventualiter zu Ziff.