Anspruch auf Auflösung des Güterstandes gemäss Urteil des Genfer Gerichtshofs vom 31. August 2021. Forderung gemäss GI.V Schreiben vom 21. Februar 2023 gestützt auf BGE 5A_847/2021») sowie CHF 2'000.00 («Gerichtskosten Arrestbefehl») betrieben. Das Betreibungsamt stellte dem Beschwerdeführer die Pfändungsankündigung vom 28. Februar 2023 mit eingeschriebener Post auf die Cayman Inseln zu.