Eine Person, die Sozialhilfe bezieht, verfügt über Einnahmen aus Sozialhilfe. Ob das Einkommen pfändbar ist oder nicht, spielt in Bezug auf die Beurteilung, ob eine kostensenkende Lebensgemeinschaft vorliegt, keine Rolle. 4.4 Bei einer dauernden Wohngemeinschaft entsteht eine vergleichbare Verbilligung der Lebenskosten wie bei Ehegatten in Hausgemeinschaft und es fallen pro Person weniger Fixkosten an.