3 amt den Grundbedarf erst mit der Neuberechnung vom 6. Januar 2022 reduziert, was ein Vergleich mit der zu editierenden Existenzminimumberechnung vom August 2021 zeige. Sie habe stets die Revision der Berechnung vom 6. Januar 2022 verlangt. 3.2 Das Betreibungsamt wies das Revisionsgesuch mit Verfügung vom 4. März 2022 aus materiellen Gründen ab.