1.2 Das Betreibungsamt Bern-Mittelland setzte das Existenzminimum der Beschwerdeführerin am 6. Januar 2022 auf CHF 2'385.00 fest, unter Berücksichtigung eines Grundbedarfs von CHF 1'150.00 (Beschwerdebeilage 3). 1.3 Die Beschwerdeführerin wandte sich am 13. Januar 2022 per E-Mail an das Betreibungsamt Bern-Mittelland und beantragte, einen Grundbedarf von CHF 1'350.00 zu berücksichtigen. Nachdem das Betreibungsamt mit E-Mail vom 31. Januar 2022 erklärte, dass es keine Anpassung vornehme, ersuchte die Beschwerdeführerin um Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Beschwerdebeilage 4).