1. 1.1 Gegen A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) liefen und laufen Pfändungsverfahren. In der Pfändungsgruppe Nr. 1________ fand der Pfändungsvollzug im Januar 2021 statt. In der neusten Pfändungsgruppe Nr. 2________ wurde die Pfändung am 24. Februar 2022 vollzogen. 1.2 Das Betreibungsamt Bern-Mittelland setzte das Existenzminimum der Beschwerdeführerin am 6. Januar 2022 auf CHF 2'385.00 fest, unter Berücksichtigung eines Grundbedarfs von CHF 1'150.00 (Beschwerdebeilage 3).