SchKG bereit gewesen, wäre eine Pfändung in Abwesenheit gar nicht erst notwendig. Dies erscheint gestützt auf seine kooperative Mitarbeit als nicht unwahrscheinlich, zumal er im Rahmen seiner E-Mail vom 7. Februar 2022 explizit an seine Vermieterin verwiesen hat. 8.5 Eine Pfändung in Abwesenheit ist grundsätzlich möglich, wenn sie im Sinne von Art. 90 SchKG richtig angekündigt worden ist. Denn der Schuldner soll die Pfändung nicht durch seine Abwesenheit oder mangelhafte Vertretung einseitig verhindern können (BlSchK 1987 S. 59 ff.