2. 2.1 Mit Beschwerde vom 11. März 2022 gelangte der Beschwerdeführer an die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und stellte die folgenden Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): 1. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Fortsetzungsbegehren des Beschwerdeführers in der Betreibung Nr. 221026840 vom 1. Februar 2022 unverzüglich Folge zu leisten. 2. Die Gebührenrechnung der Beschwerdegegnerin von CHF 120.10 sei zu stornieren. - unter Kostenfolge -