1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Das Betreibungsamt wird angewiesen, die Existenzminimumberechnung vom 18. März 2022 zu korrigieren und als zusätzliche Position «auswärtige Verpflegung» in der Höhe von CHF 200.00 einzurechnen. 2. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland