Er sei auf ein Fahrzeug angewiesen. Dies verursache monatliche Kosten von CHF 1'163.00 (Berechnung vgl. ABS 22 65). Ohne Berücksichtigung dieser Auslagen, werde sein Existenzminimum verletzt. So falle er in eine Schuldenspirale. Obwohl das Betreibungsamt wisse, dass er einen variablen Lohn erziele, habe es die Pfändung einer festen Quote angeordnet. Dies müsse korrigiert werden. Sein Lohn sei sehr variabel und die Coronapandemie habe dies noch schlimmer gemacht. Wenn er krank sei oder Ferien beziehe, erhalte er keinen Lohn. Das Betreibungsamt müsse dies berücksichtigen. Er könne keine feste Lohnquote bezahlen.