Nur weil er keinen fixen Lohn erziele, bedeute dies noch nicht, dass er keine Festanstellung habe. Er habe zudem Kurzarbeitsentschädigungen erhalten. Entsprechend müsse das Betreibungsamt die Berufsauslagen berücksichtigen. Durch die Neuberechnung des Betreibungsamtes werde er an der Ausübung seines Berufs gehindert.