Er erklärte, er betreibe keineswegs ein dauerhaft unrentables Geschäft, sondern eine Tätigkeit, die von grossen Schwankungen und Fluktuationen abhänge und unter der Coronapandemie gelitten habe. Er sei nicht selbständig, sondern arbeite seit Jahren für die C.________ GmBH. Seine Arbeitgeberin gebe ihm Anweisungen über Verkaufsziele und kontrolliere regelmässig sein Geschäft. Zudem habe er ein Konkurrenzverbot. Die Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge würden von ihm und seiner Arbeitgeberin zu gleichen Teilen übernommen. Nur weil er keinen fixen Lohn erziele, bedeute dies noch nicht, dass er keine Festanstellung habe.