Bis zum heutigen Tag habe die C.________ GmBH noch keine Pfändungsquote abgeliefert. Die Verteilung an die Gläubiger werde erst nach Ablauf des Verdienstpfändungsjahres vorgenommen. Sofern Geld vorhanden sei und der Beschwerdeführer Ferien und/oder Krankheit nachweise, würden nötigenfalls Ausgleichszahlungen an ihn geleistet, um sein Existenzminimum zu sichern. Die Voraussetzungen für eine stille Lohnpfändung seien nicht gegeben. Es würden die Zustimmungen der Gläubiger fehlen. Zudem lege der Beschwerdeführer seine Buchhaltung nicht offen, weshalb nicht kontrolliert werden könnte, ob er seine gepfändete Quote korrekt abliefere.