Die neue Lohpfändung gehe an den Beschwerdeführer als selbständiger Gewerbebetreibender. Er müsse seine Pfändungsquoten ab sofort selber abliefern. Der Mietzins sei für einen Einpersonenhaushalt zu hoch. Gestützt auf die Angaben des Sozialdienstes D.________ könnten beim Beschwerdeführer Wohnkosten von maximal CHF 900.00 (exkl. Nebenkosten) bzw. CHF 1'080.00 (inkl. Nebenkosten von 20%) berücksichtigt werden. In Zukunft würden zudem die Bestätigungen seiner Mitbewohnerin, dass er die Miete regelmässig überweise, nicht mehr akzeptiert. Er habe die Mietzinszahlungen mittels Bankbelegen zu beweisen. Bis zum heutigen Tag habe die C.___