__ AG (Bank) und die Angaben der C.________ GmBH habe er zwischen September 2021 und Februar 2022 im Monat durchschnittlich CHF 3'636.10 Einkommen erzielt. Gemäss Spesenreglement der C.________ GmBH müsse der Beschwerdeführer als Agent neben den Autospesen weitere Auslagen wie Bürokosten, Berufskleider, Telefonspesen, Berufswerkzeuge, Hotelübernachtungen und Repräsentationsspesen selber tragen. Der Beschwerdeführer habe allerdings lediglich Autospesen und Kosten für die auswärtige Verpflegung geltend gemacht.