1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wird in der Pfändungsgruppe Nr. ________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt), von drei verschiedenen Gläubigern über eine Forderungssumme von insgesamt CHF 40'669.20 betrieben. Am 24. Januar 2022 wurde die Pfändung vollzogen. Nach Einreichung weiterer Unterlagen berechnete das Betreibungsamt am 24. Februar 2022 das Existenzminimum des Beschwerdeführers, wobei es eine pfändbare Lohnquote von CHF 569.00 festlegte (variables Einkommen von monatlich CHF 3'659.00;