Voraussetzungen einer stillen Lohnpfändung Für die Gewährung einer stillen Lohnpfändung müssen kumulativ folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens (1) muss der Schuldner glaubhaft machen, dass sein Arbeitsplatz gefährdet ist. Zweitens (2) müssen sämtliche Gruppengläubiger der «stillen Lohnpfändung» zustimmen. Drittens (3) muss ein glaubhaftes Versprechen des Schuldners vorliegen, den gepfändeten Monatsbetrag regelmässig abzuliefern (E. 6.2 f.). Erwägungen: I.