92 Abs. 1 Ziff. 3 bzw. Art. 93 Abs. 1 SchKG zu. Entsprechende Auslagen sind daher bei der Berechnung des Existenzminimums nicht zu berücksichtigen (E. 4.2, 4.4). Demgegenüber stellen Ausgaben für die auswärtige Verpflegung trotz fehlender Rentabilität der Geschäftstätigkeit anrechenbare Ausgaben dar (E. 4.6). Pfändung einer festen Verdienstquote trotz variablem Einkommen Die Pfändung einer festen Verdienstquote trotz variablem Einkommen ist zulässig und insbesondere angezeigt, wenn der Schuldner keine Abrechnungen oder Unterlagen einreicht, die eine Bestimmung des effektiv jeden Monat Verdienten zulassen (E. 5.1 f.).