Ausser gegenüber der AHV habe sie keine Schulden. Durch die Pfändung der Fahrzeuge sei sie faktisch gezwungen, ihr Geschäft aufzugeben und Konkurs anzumelden. Sie ersuche um eine gerechte Lösung. 2.2 Das Betreibungsamt beantragt in seiner Vernehmlassung vom 24. Februar 2022, die Beschwerde sei abzuweisen. 2.3 Die Beschwerdeführerin hat keine Bemerkungen zur Vernehmlassung des Betreibungsamts eingereicht. 3 II.