Ratsbetrieb > curia vista; vgl. auch Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Nationalrat, 117/2011, S. 116 f.). Weil das betreibungsrechtliche Existenzminimum tiefer angesetzt wird, als die Berechnungen bezüglich Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, kann nicht beanstandet werden, dass sich das Betreibungsamt zur Bestimmung der angemessenen Wohnkosten an den Ansätzen der Sozialhilfe orientiert, wobei es selbstverständlich die Umstände des Einzelfalles bzw. allfällige spezielle Bedürfnisse berücksichtigt.