Zu diesem Nettomietzins werden die Nebenkosten von 10 – 15% hinzugerechnet. Der maximale Ansatz der Gemeinde C.________ für einen Einpersonenhaushalt beträgt nach Auskunft des lokalen Sozialdienstes CHF 900.00 (VB 4). Inklusive Nebenkosten von 15% errechnete das Betreibungsamt vorliegend einen monatlichen Mietzins von CHF 1'035.00. Dass das Betreibungsamt damit unangemessen entschieden hat, vermag die Beschwerdeführerin nicht darzutun: