In diesem Preissegment seien aktuell am meisten Wohnungen frei. Im Bereich der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werde Alleinstehenden in der betroffenen Region ein monatlicher Höchstbetrag von CHF 1'325.00 angerechnet. Darauf könne abgestützt werden, während der Betrag von CHF 1'035.00 nicht als ortsüblich erachtet werden könne. 4.2 Das Betreibungsamt führt demgegenüber aus, dass der Mietzins für einen Einpersonenhaushalt in einer Hochpreisgemeinde gemäss den Empfehlungen für eine einheitliche Mietzinspraxis in der Sozialhilfe, verabschiedet durch die Kommission