2. 2.1 Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 7. Februar 2022 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern erhoben. Sie verlangt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei das Betreibungsamt anzuweisen, die Herabsetzung der anrechenbaren Wohnkosten neu festzulegen. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.