2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen gesprochen. 3. Dieser Entscheid ist zu eröffnen: - der Gläubigerin - dem Schuldner (inkl. Bemerkungen der Gläubigerin vom 4. März 2022) - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland (inkl. Bemerkungen der Gläubigerin vom 4. März 2022). Bern, 15. März 2022 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: