Am 9. November 2021 bestätigte die C.________ AG die Verarrestierung von drei Forderungen im Gesamtbetrag von CHF 90.73 unter gleichzeitiger Sperrung der Konten. Mit Arresturkunde vom 11. November 2021 teilte die Dienststelle Mittelland der Gläubigerin diesen Sachverhalt mit und erklärte, sie erachte den Arrest als fruchtlos. Das Verfahren werde ohne gegenteiligen Bericht innert zehn Tagen eingestellt (Vernehmlassungsbeilage [VB] 5).