Gegenstand Verarrestierung von Bankkonten Regeste Verarrestierung eines Bankkontos Für den betragsmässigen Umfang einer arrestierten Forderung kommt es auf den Zeitpunkt des Arrestvollzuges an. Eine Verarrestierung künftiger Forderungen ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Forderungen müssen aber bereits im Zeitpunkt des Arrestvollzuges genügend spezifiziert und bestimmbar sein - was beispielsweise auf Lohnforderungen zutrifft - und entsprechend in den Arrestbefehl bzw. die Arresturkunde aufgenommen werden (E. 6 f.). Erwägungen: