8. Vielmehr gelangte der Beschwerdeführer erst im Nachgang zur Steigerung an die Gemeinde, wobei sich herausstellte, dass das vom ihn ins Auge gefasste Projekt (Wohnhaus) nur schwer zu realisieren sein dürfte. Für die Machbarkeit eines bestimmten Projektes trägt aber der Beschwerdeführer und nicht das Konkursamt die Verantwortung. Um sicher zu gehen, ob eine Überbauung nach seinen Vorstellungen realisierbar gewesen wäre, hätte sich der Beschwerdeführer vor der Steigerung bei der Gemeinde informieren müssen - was ihm auch ohne weiteres möglich gewesen wäre. Wenn er dies unterlässt, kann er nicht auf das sichere Gelingen seines Projekts vertrauen.