Am 20. September 2022 wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör gewährt. Er hielt am 23. September 2022 an seinen Beanstandungen fest. Auf dem Terrain könne kein Wohnhaus gebaut werden, weshalb die Schätzung zu hoch ausgefallen sei. Es sei dringend eine einvernehmliche Lösung gefragt.