12 13 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - dem Betreibungs- und Konkursamt Oberland Bern, 11. Januar 2023 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger