Bei der IN- Meldung handelt es sich um eine Sequenz, die auf Gebührenrechnungen angepasst ist. Das Betreibungsamt nutzt diese Sequenz auch nur für Gebührenrechnungen, welche gemäss den kantonalen Vorgaben für Debitoren nach dem IKS- Konzept generiert, gemahnt, betrieben und nötigenfalls abgeschrieben werden. Die Folge nicht bezahlten Kostenvorschüssen ist hingegen nicht das Mahnen, Betreiben und nötigenfalls Abschreiben der Rechnung. Vielmehr wird bei Nichtbezahlen des Kostenvorschusses das Fortsetzungsbegehren als zurückgezogen betrachtet. Gemahnt und betrieben wird die Rechnung aber nicht.