Nach dem Gesagten ist klar, dass die Kompetenz zum Entscheid, in welcher Form etwas zugestellt wird, beim Betreibungsamt liegt und davon abhängt, was zuzustellen ist. Das Betreibungsamt stellt denn soweit ersichtlich aus organisatorischen und technischen Gründen Rechnungen für Kostenvorschüsse und Verfügungen wie jene vom 3. August 2022 immer mittels physischer Post zu. Denn eine spezifische Sequenz für die Zustellung von Kostenvorschüssen gibt es nicht. Bei der IN- Meldung handelt es sich um eine Sequenz, die auf Gebührenrechnungen angepasst ist.