nichts zu ihren Gunsten ableiten. Kommt hinzu, dass es sich bei der erwähnten Tabelle – wie das Betreibungsamt korrekt ausführt – nicht um eine abschliessende Aufzählung handelt. So sind darin beispielsweise Verfügungen über gepfändete Vermögenswerte, Aufforderungen und Korrespondenzen mit Verfügungscharakter nicht abgebildet. 8.5 Nach dem Gesagten ist klar, dass die Kompetenz zum Entscheid, in welcher Form etwas zugestellt wird, beim Betreibungsamt liegt und davon abhängt, was zuzustellen ist.