Nachdem zu Beginn der Einführung des eSchKG-Standards technisch lediglich die Einreichung des Betreibungsbegehrens auf elektronische Weise möglich war, können mittels dem heute geltenden eSchKG-Standard 2.2 sowohl das Einleitungsverfahren, als auch das Fortsetzungsverfahren und das Verwertungsverfahren über eSchKG abgewickelt werden. Ebenso erfolgt seit Einführung des eSchKG-Standards 2.2 die Rechnungsstellung per IN-Meldung im eSchKG-Tool (www.eschkg.ch > eSchKG Wissen > Schulung eSchKG 2.2.01 – Projekt eSchKG).