Weiter verlangt die Beschwerdeführerin, die eSchKG SP-Meldung vom 8. August 2022 mit widersprüchlichem Inhalt sei durch eine korrekte, widerspruchsfreie Meldung zu ersetzen. Bei der eSchKG SP-Meldung vom 8. August 2022 handelt es sich um einen Code (Beschwerdebeilage [BB] 2). Konkret wird in der Beschwerdebeilage 2 mittels Code festgehalten, dass das Fortsetzungsbegehren eingeleitet (Code «201»), angenommen und im Nachhinein zurückgewiesen (Code «NotExecuted») worden ist (vgl. Handbuch, a.a.O., S. 51 und Eingabe des Betreibungsamtes vom 4. Oktober 2022 inkl. E-Mailnachricht vom 21. September 2022).