Das Betreibungsamt sei mit der Anwendung von eSchKG offensichtlich überfordert. 2.7 Am 4. Oktober 2022 leitete das Betreibungsamt der Aufsichtsbehörde eine Mail des Software-Lieferanten vom 21. September 2022 weiter. Darin hielt der Softwarelieferant zusammengefasst fest, dass der Code «NotExecuted» erscheine, wenn ein Fortsetzungsbegehren zuerst angenommen und im Nachhinein zurückgewiesen werde. 2.8 Am 12. Oktober 2022 reichte die Beschwerdeführerin erneut eine unaufgeforderte Stellungnahme ein, in welcher sie ausführte, dass die E-Mailnachricht des Softwareentwicklers die Frage nicht beantworte, weshalb in der Beschwerdebeilage 2