Es bestehe kein gesetzlicher Papierzwang, was aus der Tabelle «Anwendungsspektrum» in Kapitel 1.4 des Handbuchs ersichtlich sei. Weiter schreibe die Vorgabe IN-M1 vor, dass das Betreibungsamt für alle Geschäftsfälle, die es via eSchKG erhalten habe, die Rechnung mittels IN-Meldung stellen müsse. 2.5 Mit unaufgeforderter Stellungnahme vom 21. September 2022 beantragte das Betreibungsamt erneut die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde.