Es sei nicht festgehalten, welches Datum der Zustellung der SN-Mitteilung der eingeschriebenen Sendung gleichgesetzt werde (VB 6). 1.5 Am 15. Juli 2022 meldete die Beschwerdeführerin dem Betreibungsamt erneut, dass bisher keine elektronische Rechnung nach eSchKG-Standard eingegangen sei. Rechnungen in Betreibungsfällen seien ihrer Ansicht nach zwingend elektronisch via IN-Meldung zu stellen. Auf dieser Basis würden sie durch den Rechnungsprozess bezahlt; Physische Rechnungen könnten nicht bezahlt werden. Die elektronische Rechnung werde erwartet (VB 7).